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Aktuelle Information zum Steuerrecht (Seite 10)

Lehrer: Kosten für Snowboardkurse

Ein Lehrer kann die Kosten für Snowboardkurse als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht. Dazu dieser Fall, in dem es um einen Sportlehrer ging, der die Wintersport-Arbeitsgemeinschaft seiner Schule leitete und Klassenfahrten mit Wintersportinhalten organisierte und betreute: Der Lehrer nahm an einem Lehrerfortbildungskurs "Snowboardfahren im Schulsport" teil. Ziel der Veranstaltung war der Erwerb der technischen Grundfertigkeiten mit dem Snowboard im Rahmen alpiner Schulskikurse. Der Kurs umfasste praktische Übungen und vermittelte theoretische Kenntnisse. Am letzten Kurstag wurden die erlernten Techniken überprüft. Anders als das Finanzamt erkannte der Bundesfinanzhof die Kosten des Sportlehrers für den Snowboardkurs als Werbungskosten an.

Zwischen den Kosten des Lehrers für den Snowboardkurs und seiner Berufstätigkeit besteht nach Ansicht der Richter ein hinreichend konkreter Zusammenhang. Der Lehrer erteilt einen für die Fortbildungsveranstaltung einschlägigen Unterricht. Der Lehrgang war darauf ausgerichtet, den teilnehmenden Sportlehrern praktische und pädagogische Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die der Beaufsichtigung und Unterrichtung von Schulklassen beim Snowboardfahren dienten. Der Sportlehrer hat den Snowboardkurs maßgeblich im Hinblick auf die Erwartungshaltung der Schüler besucht, weil er für die Leitung der Wintersport-Arbeitsgemeinschaft die Fähigkeit benötigte, auch zeitgemäße Wintersportarten im Unterricht vermitteln zu können. Bei dieser Sachlage hat der Umstand, dass über die Überprüfung der in dem Kurs erlernten Techniken kein Zertifikat ausgestellt wurde, keine ausschlaggebende Bedeutung mehr.

 


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